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Die LEADER-Förderung soll Projekte zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie im Delitzscher Land ermöglichen. Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel der Bundesländer. Die Aktivitäten der LEADER-Region als Aquakulturgemeinschaft (Handlungsfeld 6) werden durch den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds gefördert. 

Aktueller Aufruf

Die Lokale Aktionsgruppe Delitzscher Land ruft zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 2023-2027 in drei Handlungsfeldern Fördermittel im Umfang von insgesamt 750.000 Euro auf.
Es stehen Fördermöglichkeiten in folgenden Handlungsfeldern bereit, Informationen zu Förderbedingungen finden Sie unter dem jeweiligen Handlungsfeld- Link:

Projektideen einzureichen bis 30.10.2024:
Handlungsfeld 1 Wirtschaft und Arbeit – verfügbares Budget: 250.000 Euro

Projektideen einzureichen bis 17.12.2024:
Handlungsfeld 4 Bilden – verfügbares Budget: 250.000 Euro
Handlungsfeld 5 Natur und Umwelt – verfügbares Budget: 250.000 Euro

Bei Interesse an einer Förderung empfehlen wir Ihnen zeitnah Kontakt zum Regionalmanagement aufzunehmen und sich zu den Aufrufinhalten Konditionen und notwendigen Antragsunterlagen beraten zu lassen.
Es können natürliche Personen, Unternehmen, Kommunen und sonstige Institutionen wie z.B. Vereine und Verbände, Projektunterlagen beim Regionalmanagement einreichen.

Über unseren Newsletter erfahren Sie, wann Fördermittel aufgerufen werden. Melden Sie sich gerne hier an, damit Sie keinen Aufruf verpassen.
Weitere Fördermittel für die Handlungsfelder 1-6 werden ab 2025 wieder bereitgestellt.

Fördermassnahmen

Eine Fördermaßnahme umschreibt einen thematisch eingegrenzten Bereich an Fördergegenständen und die hierfür geltenden Förderkonditionen. Die Beschreibung jeder Maßnahme beinhaltet Festsetzungen zum Kreis der Begünstigten, zum Fördersatz, zu Ober- und Unter-grenzen der Förderung sowie ggf. zu Aufschlägen. Zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land wurden 26 Fördermaßnahmen definiert. Diese sind in Maßnahmeschwerpunkten zusammengefasst, welche wiederum sechs Handlungsfeldern zugeordnet sind. Alle folgenden Maßnahmen entsprechen der 2. Fassung der LEADER-Strategie.

Handlungsfeld 1: Wirtschaft und Arbeit

Mit diesem Handlungsfeld richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen. Im Fokus der Fördermaßnahmen stehen Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie der Ausbau von Wertschöpfungsketten mit der Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten und Direktvermarktung, Aufbau von Unternehmensnetzwerken und Kooperationen mit der Wissenschaft, Reduzierung des Pendlerverkehrs, Unterstützung bei der Digitalisierung lokaler Unternehmen sowie die Verbesserung der Gründungsbedingungen. 

Budgetplanung 2023-2027: 950.000 Euro

M1.1 Wirtschaft – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zum Erhalt, Ausbau und der Diversifizierung von Unternehmen sowie zum Ausbau von regionalen Wertschöpfungsketten bauliche Maßnahmen für gläserne Produktion.

Begünstigte:

  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000 € / max. 200.000 €

M1.2 regionale Wirtschaft

Maßnahme für Vorhaben zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung insbesondere durch Weiterverarbeitung und (Direkt-) Vermarktung regional erzeugter Produkte bspw. durch

  • bauliche Maßnahmen für gläserne Produktion,
  • Gebäudesanierungen in Mischgebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten
  • Internetseiten/Onlineshopaufbau
  • Digitalisierung von Firmenprozessen
  • Ausstattung (Maschinen/Anlagen)
  • ökologische Entwicklung gewerblicher Freiflächen

Begünstigte:

  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Maßnahmenbezogene Fördervoraussetzungen:
Gebäudesanierung nur in Mischgebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten

Fördersatz: 50 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 5.000 € / max. 200.000 €

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

Handlungsfeld 2: Grundversorgung und Lebensqualität

Im Fokus dieses Handlungsfelds steht die Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements, der Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität, die Verbesserung der Alltagsmobilität sowie eine generationengerechte Gestaltung der Gemeinde einschließlich Ver- und Entsorgung. 

Budgetplanung 2023-2027: 1.625.000 Euro

M2.1 Mobilität – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zur Verbesserung des nichtmotorisierten Alltagsverkehrs und des ÖPNVs

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Maßnahmenbezogene Fördervoraussetzungen:
Gebäudesanierung nur in Mischgebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten

Fördersatz: 80 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000 € / max. 100.000 €

M2.2 Mobilität – investiv

Maßnahme für investive Vorhaben zur Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs und Steigerung der ÖPNV-Nutzung durch

  • (Aus)bau von Fahrradverleihsystemen, 
  • Fahrradstationen, 
  • Abstellanlagen, 
  • Beschilderungen
  • Entwicklung und Digitalisierung von Mobilitätsknotenpunkten (digitale Anzeigen, Fahrplanauskunft durch QR-Codes)
  • E-Bike-Infrastruktur einschl. Ladestationen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Maßnahmenbezogene Fördervoraussetzungen:
Gebäudesanierung nur in Mischgebieten, Dorfgebieten, dörflichen Wohngebieten

Fördersatz: 80 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000 € / max. 200.000 €

M2.3 ländliche Wegeinfrastruktur – investiv

Maßnahme für investive Vorhaben zur Entwicklung eines multifunktional öffentlich nutzbaren ländlichen Wegenetzes durch 

  • Neu-, Um-, Ausbau sonstiger Straßen und Wege (Def. SächsStrG) 
  • begleitender Infrastrukturen, wie Rast- und Parkplätze, WC-Anlagen, Wegweisungen zur Erschließung ländlicher Wirtschafts-, Tourismus und Naherholungsbereiche

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 70 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000 € / max. 200.000 €

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

M2.4 soziales Engagement – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zur Verbesserung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000 € / max. 200.000 €

M2.5 gemeinwohlorientierte Nutzung – investiv

Maßnahme für investive Vorhaben zur bedarfsgerechten Entwicklung von Gebäuden und Anlagen mit gemeinwohlorientierter Nutzung durch 

  • Um-, Ausbau, Modernisierung und Ausstattung von Gebäuden, wie, Dorfgemeinschaftshäusern, Ortsteilzentren, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Vereinsheime, 
  • Neubau und Entwicklung von Spiel- und Freizeitanlagen und 
  • Entwicklung von Freiflächen, wie bspw. Festplätzen, Vereinsanlagen, Garten- und Parkanlagen, Friedhöfen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 70 %

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000 € / max. 300.000 €

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung
+ 5 % bei multifunktionaler Nutzbarkeit (Art/Gruppe)

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

M2.6 ehrenamtliche und gemeinwohlorientierte Organisationen

Maßnahme für Vorhaben zur Stärkung und Entwicklung ehrenamtlicher und gemein-wohlorientierter Organisationen, insbesondere Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit sowie Nachwuchsförderung für die Vereinsarbeit und das Ehrenamt insbesondere durch

  • Öffentlichkeitsarbeit, 
  • Internetseiten, 
  • digitale Anwendungen 
  • Projektbegleitungen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 10.000€ / max. 100.000€

M2.7 Barrieren überwinden

Maßnahme für Vorhaben zur Überwindung von Barrieren in Vereinen und kommunalen Gremien insbesondere durch

  • Erstellung von Informationsmaterial für Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf (Kinder, Jugendliche, Senioren, Migranten)
  • Übersetzungsleistungen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 100.000€

M2.8 kulturelles Erbe – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zum Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vielfalt

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

M2.9 Erhalt kulturellen Erbes

Maßnahme für Vorhaben für den Erhalt materieller und immaterieller Elemente des kulturellen Erbes als Bestandteil regionaler Identität durch 

  • Sanierung und Entwicklung von denkmalgeschützten Kleinobjekten und Gebäuden (keine Wohngebäude) und 
  • Erhalt und der Entwicklung kulturhistorisch wertvoller Freiflächen und Parkanlagen
  • Ausstattung zum Erhalt traditionellen Handwerks

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 75%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

M2.10 strategische Kommunalentwicklung – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zur strategischen Entwicklung der Gemeinden unter besonderer Berücksichtigung der Innenentwicklung sowie flächensparender und nachhaltiger Ansätze und aktiver Beteiligung der Bevölkerung

Begünstigte:

  • Kommunen

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 100.000€

M2.11 Kommunikationsangebote Kommune und Bevölkerung

Maßnahme für Vorhaben zur Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung zwischen kommunaler Verwaltung und Bevölkerung insbesondere durch kommunale Websites und digitale Kommunikationsangebote

Begünstigte:

  • Kommunen
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 10.000€ / max. 200.000€

Handlungsfeld 3: Tourismus und Naherholung

Dieses Handlungsfeld fokussiert auf die Entwicklung landtouristischer Angebote und die Weiterentwicklung des Beherbergungsangebotes. 

Budgetplanung 2023-2027: 860.000 Euro

M3.1 Tourismus – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zur Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs- und Freizeitangebotes und der regionalen Identität 

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

M3.2 touristische Infrastruktur

Maßnahme für Vorhaben zur Entwicklung von touristischen sowie Freizeit- und Naherholungsangeboten durch bedarfsgerechten Ausbau von kleinen Infrastrukturen insbesondere durch

  • Errichtung/Sanierung/Ausstattung öffentlich zugänglicher Einrichtungen
  • Entwicklung von Aktivangeboten
  • Beschilderung
  • Neu-/Ausbau von Rastplätzen
  • Neubau/Weiterentwicklung von Lehrpfaden
  • Entwicklung/Errichtung von Landschaftskunst 
  • Digitalisierung touristischer Angebote

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 75%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

M3.3 Gastronomie

Maßnahme für Vorhaben zur Verbesserung des gastronomischen Angebotes in der Fläche durch

  • Entwicklung/Modernisierung bestehender gastronomischer Einrichtungen (Gebäudesanierung/ Modernisierung Einrichtung)
  • Entwicklung neuer gastronomischer Angebote (Gebäudesanierung/ Ausstattung)
  • Internetseiten/Marketingmaßnahmen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 60%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

M3.4 Beherbergung

Maßnahme für Vorhaben zur Sicherung und Qualitätssteigerung des touristischen Beherbergungsangebotes durch

  • Umnutzung und Ausstattung ländlicher Bausubstanz zu Beherbergungsangeboten mit hohem Qualitätsstandard
  • barrierefreier Entwicklung von bestehenden Beherbergungsangeboten 
  • bauliche Maßnahmen in bestehenden Beherbergungsangeboten zur Verbesserung des Qualitätsstandards 
  • Modernisierung der Einrichtung/Ausstattung in bestehenden Beherbergungsangeboten
  • Ausstattung von Pilgerherbergen
  • Ausbau von Camping- und Caravaningangeboten
  • Zertifizierungen 
  • Internetseiten, Apps, virtuelle Angebote
  • Digitalisierung von Firmenprozessen/Buchungen

Begünstigte:

  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 50%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

Handlungsfeld 4: Bilden

In diesem Handlungsfeld geht es um die Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten.  

Budgetplanung 2023-2027: 700.000 Euro

M4.1 Bildungsangebote LES-Ziele

Maßnahme für Vorhaben zur Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungs- und Bildungsangeboten (bspw. Erfahrungsaustausch, Schulungen, Seminare), die zur Erreichung der Ziele der LES beitragen, insbesondere in den Bereichen

  • Dorfentwicklung
  • Bürgerbeteiligung und bürgerschaftliches Engagement
  • Energiewende und Steigerung von Energieeffizienz 
  • Klima- und Ressourcenschutz
  • Umweltbildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • regionale Wertschöpfung und Stärkung nachhaltiger Wirtschaft

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Handlungsfeld 5: Umwelt und Natur

Im Fokus stehen die Gewässergestaltung und -sanierung sowie die Renaturierung, Schutzmaßnahmen vor wild abfließendem Oberflächenwasser und Erosionsschutz, der Erhalt, die Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche. 

Budgetplanung 2023-2027: 620.000 Euro

M5.1 Gewässerentwicklung – nicht investiv

Maßnahme für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zur ökologischen Entwicklung und Pflege von Gewässern II. Ordnung sowie zur Verbesserung von Wasserspeicherung

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

M5.2 Gewässerentwicklung – investiv

für bauliche Vorhaben zur Entwicklung und Pflege sowie zur Ver-besserung oder Wiederherstellung des Wasserrückhaltevermögens an Gewässern II. Ordnung oder zum Schutz vor abfließendem Oberflächenwasser, vor Hochwasser oder Wasserknappheit

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 75%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Aufschlag/Aufschläge*:
+ 5 % bei ökologischer Bauweise/ ökologischer Freiflächenentwicklung

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich.

M5.3 Landschaftsstrukturen – nicht investiv

für konzeptionelle, koordinierende und sensibilisierende Vorhaben zur vernetzten Entwicklung und Pflege von Landschafts-strukturen im Bereich vorhandener oder zu schaffender Landschaftselemente und zur Ökologisierung vorhandener Grünflächen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 100.000€

M5.4 Grünflächenentwicklung

Maßnahme für Vorhaben zur Entwicklung und Pflege von Grünflächen mit dem Ziel der ökologischen Aufwertung

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 80%

Zuschussunter- oder -obergrenze/n*:
min. 15.000€ / max. 200.000€

Handlungsfeld 6: Aquakultur & Fischerei

Bei der Entwicklung der Aquakultur und Fischerei an den Gewässern der Region geht es um die Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten innerhalb der regionalen blauen Wirtschaft, Innovationen und Entwicklung neuer Märkte, Technologien und Dienstleistungen, die Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des CO2-Ausstoßes und Anpassung an den Klimawandel sowie um Wissensaustausch, Sensibilisierung und Information. 

Budgetplanung 2023-2027: 270.000 Euro

M6.1 Vernetzung Fischwirtschaft

zur Diversifizierung traditioneller Tätigkeiten sowie Vernetzung und Erzielung von Synergieeffekten durch

  • Auf- und Ausbau von Ökotourismus
  • Auf- und Ausbau barrierearmer Angebote
  • Entwicklung von Aquakulturvorhaben in Bergbaufolgeseen
  • Vernetzung kommerzieller & nichtkommerzieller Fischerei mit touristischen Angeboten
  • regionale & überregionale Zusammenarbeit in der Fischwirtschaft

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 50%

Aufschlag/Aufschläge* (gem. FRL AuF/2023 V,2):
+ 30 % für innovative Vorhaben oder kollektive Antragsteller oder kollektives Interesse

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich. Es gelten die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung.

M6.2 Innovation Fischwirtschaft

für Innovationen und Entwicklung neuer Märkte, Technologien und Dienstleistungen durch

  • (Weiter-)Entwicklung von regionalen Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungskapazitäten

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 50%

Aufschlag/Aufschläge* (gem. FRL AuF/2023 V,2):
+ 30 % für innovative Vorhaben oder kollektive Antragsteller oder kollektives Interesse

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich. Es gelten die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung.

M6.3 Klimaanpassung Fischwirtschaft

zur Steigerung der Energieeffizienz, Verringerung des CO2-Ausstoßes und Anpassung an den Klimawandel durch

  • E-Mobilitätsangebote in kommerzieller und nichtkommerzieller
    Fischerei
  • nachhaltige Erschließungs- und Versorgungslösungen bei der
    Standortentwicklung an Seen und Teichen
    nachhaltige Erschließungs- und Versorgungslösungen bei der
    Standortentwicklung an Seen und Teichen

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 50%

Aufschlag/Aufschläge* (gem. FRL AuF/2023 V,2):
+ 30 % für innovative Vorhaben oder kollektive Antragsteller oder kollektives Interesse

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich. Es gelten die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung.

M6.4 Wissenstransfer Fischwirtschaft

für Vorhaben des Wissensaustauschs, der Sensibilisierung und Information

  • Bildungs- und Informationsangebote mit Bezug zu Gewässern und
    fischereilicher Nutzung

Begünstigte:

  • Kommunen
  • natürliche Personen
  • Klein- und Kleinstunternehmen (< 50 Mitarbeitende)
  • Sonstige (u.a. Vereine, Verbände, Stiftungen, Kammern, Kirchen, LAG)

Fördersatz: 50%

Aufschlag/Aufschläge* (gem. FRL AuF/2023 V,2):
+ 30 % für innovative Vorhaben oder kollektive Antragsteller oder kollektives Interesse

* Eine Reduzierung des Gesamtzuschusses nach Anwendung des europäischen Beihilfenrechts ist möglich. Es gelten die Förderbestimmungen der Richtlinie Aquakultur und Fischerei in der aktuellen Fassung.

Antragsweg

Erstes Gespräch: Nachdem Sie das Regionalmanagement telefonisch kontaktiert haben, wird meist ein persönlicher Termin vereinbart, bei dem Sie (vor Ort) beraten werden. Während des Treffens wird darüber gesprochen, wie Ihr Projekt entwickelt werden kann und welche Möglichkeiten zur Förderung bestehen. 

Projekteinreichung: Wenn Ihr Projekt in das LEADER-Programm passt, füllen Sie ein Vorhabenblatt aus und reichen es während eines Fördermittelaufrufes zusammen mit den notwendigen Anlagen beim Regionalmanagement ein.

Bis zur Sitzung des Entscheidungsgremiums, bei der die Auswahl der eingereichten Projekte stattfindet, sichtet das Regionalmanagement die eingereichten Unterlagen und kommt ggf. mit Rückfragen und Qualifzierungsmöglichkeiten zum Antrag auf Sie zu.  

Das Entscheidungsgremium erstellt auf Basis der Auswahlkriterien eine Rangliste der eingereichten Projekte innerhalb eines Handlungsfeldes oder einer Fördermaßnahme. Diese Liste legt fest, für welche Projekte das Aufrufbudget eingesetzt werden kann. Wenn Ihr Vorhaben bei der Budgetuntersetzung berücksichtigt wird, erhalten Sie ein positives Votum. 

Hiermit können Sie in der zweiten Phase des Antragsverfahrens einen Fördermittelantrag beim Landratsamt einreichen. In der LEADER-Bewilligungsbehörde erfolgt eine Prüfung des Projektes hinsichtlich seiner Förderfähigkeit gemäß der Fachrichtlinie LEADER/2023. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen rechtsverbindlichen Zuwendungsbescheid.

Vorhaben, die nicht im Rahmen des aufgerufenen Budgets berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Diese Vorhaben können erneut eingereicht werden, sofern ein weiterer Aufruf zu dieser Maßnahme erfolgt.

Auswahlkriterien

Um den Auswahlprozess von Vorhaben transparent und nichtdiskriminierend zu gestalten, wird die Qualität der eingereichten Vorhaben und ihr Beitrag zu den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie anhand von Auswahlkriterien bewertet. 

Es gibt vier Kohärenzkriterien, die zwingend von jedem Vorhaben erfüllt werden müssen. Ist dies der Fall, und die Kohärenzprüfung damit bestanden, erfolgt die Bewertung des Vorhabens anhand von 23 Qualitätskriterien (Rankingkriterien). Hierdurch erhält jedes Vorhaben eine bestimmte Anzahl an Rankingpunkten, wodurch sich eine Rangfolge der eingereichten Projekte je Aufruf bildet. In Abhängigkeit des aufgerufenen Budgets dient diese der Auswahl der Vorhaben.

Sie finden die Auswahlkriterien auch als PDF-Dokument unter Downloads.

Kohärenzkriterien

  • K1: Die Übereinstimmung mit der LES ist gegeben, damit liegt die Übereinstimmung mit dem GAP-Strategieplan sowie ggf. dem Deutschen Programm für den EMFAF vor. (ja/nein)
  • K2: Die Übereinstimmung mit dem räumlichen Geltungsbereich der sächsischen LEADER-Förderkulisse ist gegeben. (ja/nein)
  • K3: Das Vorhaben weist einen LEADER-Mehrwert auf. Ein Mehrwert im Verhältnis zu Standardmaßnahmen ist gegeben, wenn mindestens in 8 Rankingkriterien Punkte vergeben werden können und insgesamt mindestens 15 Punkte erreicht werden. (ja/nein)
  • K4: Die Realisierbarkeit und Finanzierung des Vorhabens erscheinen gesichert. (ja/nein)

Rankingkriterien (Qualitätskriterien)

Ziele der LES

R1: Vorhaben zur Regionalisierung ländlichen Wirtschaftens

  • radio_button_unchecked nein
    0 Punkte
  • new_releases ja
    4 Punkte

Faktor: 0.5

R2: Vorhaben zur Stärkung des Miteinanders und der gesellschaftlichen Solidarität

  • radio_button_unchecked nein
    0 Punkte
  • new_releases ja
    4 Punkte

Faktor: 0.5

R3: Vorhaben zur Förderung nachhaltiger Flächennutzung

  • radio_button_unchecked nein
    0 Punkte
  • new_releases ja
    4 Punkte

Faktor: 0.5

R4: Vorhaben zur integrierten Entwicklung der Seenlandschaft

  • radio_button_unchecked nein
    0 Punkte
  • new_releases ja
    4 Punkte

Faktor: 0.5

R5: Vorhaben zur Unterstützung zukunftsorientierter Mobilität

  • radio_button_unchecked nein
    0 Punkte
  • new_releases ja
    4 Punkte

Faktor: 0.5

Allgemein

R6: Vorhaben erhält denkmalgeschützte Bausubstanz

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle ja, jedoch ohne besondere Berücksichtigung
    2 Punkte
  • new_releases ja mit besonderer Berücksichtigung
    4 Punkte

Faktor: 1

R7: Vorhaben beinhaltet die Erstellung einer konzeptionellen Strategie oder dient der Umsetzung einer solchen

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • new_releases ja
    4 Punkte

Faktor: 1.5

R8: Vorhaben entfaltet folgende räumliche Wirkung

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle in der Kommune
    1 Punkt
  • check_circle regional (für mehr als 2 Kommunen der LEADER-Region)
    2 Punkte
  • check_circlein der gesamten LEADER-Region
    3 Punkte
  • new_releases überregional
    4 Punkte

Faktor: 1.5

R9: Vorhaben ist neuartig

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle in der Kommune
    2 Punkte
  • new_releases in der gesamten LEADER-Region
    4 Punkte

Faktor: 1

Ökonomie

R10: Vorhaben sichert/schafft direkt Arbeitsplätze (keine Projektmanagements)

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle Arbeitsplätze werden gesichert.
    1 Punkt
  • check_circle Bis zu 1 Arbeitsplatz (VZÄ) wird geschaffen.
    2 Punkte
  • check_circleBis zu 2 Arbeitsplätze (VZÄ) werden geschaffen.
    3 Punkte
  • new_releases Mehr als 2 Arbeitsplätze (VZÄ) werden geschaffen.
    4 Punkte

Faktor: 1

R11: Vorhaben verbessert die Vielfalt von Produkt-/Dienstleistungsangeboten

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle für den/die Vorhabenträger:in
    2 Punkte
  • new_releases für die ges. LEADER-Region
    4 Punkte

Faktor: 1.5

Ökologie

R12: Vorhaben ver-/entsiegelt Fläche
(Versiegelungsbilanz)

  • unpublished positiv (Fläche wird versiegelt)
    -1 Punkt
  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle neutral
    2 Punkte
  • new_releases negativ (Fläche wird entsiegelt)
    4 Punkte

Faktor: 1

R13: Vorhaben führt zu einer relevanten ökologischen Flächenaufwertung

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle ja, indirekt
    2 Punkte
  • new_releases ja, direkt
    4 Punkte

Faktor: 1

R14: Vorhaben ermöglicht eine multifunktionale Gebäude-/Flächennutzung

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle 2 Funktionen
    2 Punkte
  • new_releases mehr als 2 Funktionen
    4 Punkte

Faktor: 1

R15: Vorhaben trägt zum Klimaschutz/Klimaanpassung bei (z.B. Nutzung erneuerbarer Energien, Beschattung/Kühlung, Reduktion wild abfließenden Oberflächenwassers)

  • unpublished Nutzung fossiler Energien als Vorhabenbestandteil
    -1 Punkt
  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle 1 Beitrag
    1 Punkt
  • check_circle 2 Beiträge
    2 Punkte
  • check_circle3 Beiträge
    3 Punkte
  • new_releases 4 Beiträge oder mehr
    4 Punkte

Faktor: 1

R16: Vorhaben leistet einen relevanten Beitrag zum Ressourcenschutz (Verwendung ökologischer Materialien, Kollektive Nutzung, Kreislaufdenken).

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle ja, indirekt
    2 Punkte
  • new_releases ja, direkt
    4 Punkte

Faktor: 1.5

Soziales

R17: Vorhaben dient dem Wissenstransfer in die/innerhalb der Region

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle für einzelne Nutzungsgruppen
    2 Punkte
  • new_releases für die breite Bevölkerung
    4 Punkte

Faktor: 1.5

R18: Vorhaben vernetzt Akteur:innen

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle nutzt mehreren Akteursgruppen
    1 Punkt
  • check_circle unterstützt aktiv Vernetzung
    2 Punkte
  • check_circleVernetzung ist zentraler Bestandteil
    3 Punkte
  • new_releases im Rahmen einer LEADER-Kooperation
    4 Punkte

Faktor: 1.5

R19: Vorhaben fördert die Beteiligung der breiten Bevölkerung (über die eigene Akteursgruppe/Institution hinaus)

  • unpublished bei kommunalen Vorhaben zum Erhalt/zur Entwicklung des Gemeinschaftslebens fehlt aktive Beteiligung
    -1 Punkt
  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle Beteiligung bei Planung oder Umsetzung
    1 Punkt
  • check_circle Beteiligung bei Planung und Umsetzung
    2 Punkte
  • new_releases dauerhafte Auswirkung (über Durchführungszeitraum hinaus)
    4 Punkte

Faktor: 1.5

R20: Vorhaben fördert das freiwillige Engagement

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle ja, indirekt
    2 Punkte
  • new_releases ja, direkt
    4 Punkte

Faktor: 1

R21: Vorhaben adressiert gesellschaftlich nicht-fokussierte Gruppe(n) (z.B. Kinder/Jugendliche, Menschen mit körperlichen/geistigen Beeinträchtigungen, Menschen mit kultureller oder sprachlicher Barriere) oder berücksichtigt aktiv die Gleichstellung aller Geschlechter

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle Gruppe(n) werden mit berücksichtigt
    2 Punkte
  • new_releases Gruppe(n) sind Hauptzielgruppe
    4 Punkte

Faktor: 1

R22: Vorhaben ist barrierefrei

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circle ja, teilweise
    1 Punkt
  • check_circle ja, vollständig
    2 Punkte
  • check_circleja, teilweise mit Mehraufwand
    3 Punkte
  • new_releases ja, vollständig mit Mehraufwand
    4 Punkte

Faktor: 1

R23: Vorhaben dient dem Erhalt dörflicher Strukturen/hat identitätsbildende Wirkung

  • radio_button_unchecked nicht zutreffend/nein
    0 Punkte
  • check_circleräumliche oder kulturelle Wirkung
    2 Punkte
  • new_releases räumliche und kulturelle Wirkung
    4 Punkte

Faktor: 1

Abschliessende Einschätzung durch das Entscheidungsgremium

(individuelle Einschätzung der stimmberechtigten Mitglieder des Entscheidungsremiums)

R24: Einschätzung der qualitativen Ausprägung des Vorhabens

  • 0
    0 Punkte
  • 1
    1 Punkt
  • 2
    2 Punkte
  • 3
    3 Punkte
  • 4
    4 Punkte

Faktor: 0.5

Modalwert (häufigster vergebener Wert).
Bei Gleichstand: Verwendung des geringeren Wertes

R25: Einschätzung der Relevanz des Vorhabens für die Region bzw. für die Umsetzung der LES

  • 0
    0 Punkte
  • 1
    1 Punkt
  • 2
    2 Punkte
  • 3
    3 Punkte
  • 4
    4 Punkte

Faktor: 0.5

Modalwert (häufigster vergebener Wert).
Bei Gleichstand: Verwendung des geringeren Wertes

Bei Punktgleichheit mehrerer Vorhaben entscheidet das Gremium zugunsten der höheren Anzahl aller erfüllter Rankingkriterien. Anschließend zugunsten des Vorhabens mit der höheren Punktzahl in der Summe der Rankingkriterien R1, R2, R3, R4, R5, R24 und R25. Abschließend wird zugunsten des Vorhabens mit der höheren Eigenmittelinvestition entschieden.

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