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Das Regionalbudget ermöglicht es, Kleinprojekte mit Gesamtinvestitionen bis max. 20.000 € durchzuführen.
Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenenen Haushalts des Freistaates Sachsen. Die LEADER-Regionen tragen einen Eigenanteil von 10 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Im Delitzscher Land erbringen diese die zehn Mitgliedskommunen.

Aktueller Aufruf

Vom 19.04.2024 bis zum 17.05.2024 können Projektanträge mit einer maximalen Gesamtinvestitionssumme bis 20.000 Euro zur Förderung eingereicht werden. Höchstens 16.000 Euro Zuschuss je Projekt sind möglich. In diesem Jahr stehen im Delitzscher Land für das Regionalbudget insgesamt Mittel in Höhe von 145.000 Euro bereit.

Sowohl Vereine und Kommunen als auch Kirchgemeinden oder Stiftungen können ihre Projektideen einreichen. Wichtig zu beachten ist, dass ein gefördertes Projekt bis zum 08.11.2024 realisiert und abgerechnet werden muss und die Kosten vorzufinanzieren sind.

Bei Interesse am Regionalbudget nehmen Sie gern zeitnah Kontakt zum Regionalmanagement auf. Sie erhalten so eine ausführliche Beratung zu den Aufrufinhalten, Förderkonditionen und notwendigen Antragsunterlagen.

Welche Projekte die Förderung erhalten können beraten die Mitglieder des LEADER-Entscheidungsgremiums in einer Auswahlsitzung am 18.06.2024. Die Auswahl erfolgt anhand der Auswahlkriterien Regionalbudget 2024.


Bitte reichen Sie Ihre Antragsunterlagen digital ein: info@delitzscherland.de

Fördergegenstände

M1.0 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung

Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung

Förderfähig sind die Vorbereitung und Erarbeitung
a) von integrierten Konzepten zur ländlichen Entwicklung (ILEK),
b) von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden und
c) der Dorfentwicklungsplanung

M3.0 Dorfentwicklung

Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

Förderfähig sind:
a) die Initiierung, Begleitung, Umsetzung und Verstetigung von Veränderungsprozessen einschließlich Dorfmoderation,
b) die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern,
c) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
d) Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces,
e) die Schaffung, Erhaltung und der Ausbau sonstiger sozialbezogener dörflicher Infrastruktureinrichtungen,
h) die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen

Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben nach Nummer 3.2.1 sowie Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen können ebenfalls gefördert werden.

Folgende Fördergegenstände der Maßnahme 3.0 des GAK-Rahmenplans sind ausgeschlossen:
f) die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschlfeßlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
g) Verlegung von Nahwärmeleitungen,
i) Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,
j) Umnutzung dörflicher Bausubstanz,
k) Abriss oder Teilabriss,
l) die Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäߧ 1 Absatz 1 Nr. 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung,
m) Investitionen in öffentlich zugängliche Elektroladeinfrastruktur, sofern diese in Zusammenhang mit weiteren nach Nummer 3.2.1 geförderten Dorfentwicklungsmaßnahmen erfolgen

M4.0 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen

Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen

Förderfähig sind dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Er-
schließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.

Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit diesen Vorhaben können ebenfalls gefördert werden.

Das Projekt muss mindestens einem der folgenden Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 2023-2027 zuordenbar sein:

Förderkonditionen

  • eingetragene Vereine/Verbände, Stiftungen, Kirchgemeinden 80 %, max. 16.000 €
  • Kommunen 80 %, max. 16.000 €
  • Private 50 %, max. 10.000 €

    Die Fördersätze gelten in allen Maßnahmen.

Folgende Kleinprojekte und Ausgaben sind von einer Förderung ausgeschlossen:

  • gebrauchte Gegenstände,
  • Bekleidung (Ausnahme: Trachten oder historische Gewänder),
  • Unterhaltung (z. B. Reparaturen, Ersatzbeschaffungen ohne qualitativen Mehrwert) und laufender Betrieb (z. B. Gebäudenebenkosten, Verbrauchsmaterialen etc.),
  • Ankauf von Grundstücken,
  • Kauf von Tieren,
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
  • Wirtschaftsförderung,
  • gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen

Auswahlkriterien

Kohärenzkriterien

Kohärenzkriterien sind ja/nein Kriterien. Für eine mögliche Förderung muss ein Projekt die Übereinstimmung mit allen Kohärenzkriterien aufweisen.

  • K1: Das Kleinprojekt entspricht den Inhalten des Aufrufs.
  • K2: Das Kleinprojekt entspricht der Zielstellung der LES 2023–2027.
  • K3: Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
  • K4: Es wird eingeschätzt, dass der/die Projektträger:in (Letztempfänger:in) das Projekt ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
  • K5: Es besteht kein Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des/der Projektträger:in sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter Insolvenzbekanntmachungen (Detailsuche) eingibt.
  • K6: Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
  • K7: Das eingereichte Projektblatt mit Anlagen lässt eine Bewertung zu.
  • K8: Bei einem investiven Projekt liegt eine Verfügungsberechtigung für die Dauer der Zweckbindung (5 Jahre) vor.
  • K9: Eine nachvollziehbare Kostenberechnung ist vorhanden.
  • K10: Ein Eigenmittelnachweis ist vorhanden.
  • K11: Ein Finanzierungsplan ist vorhanden.
  • K12: Notwendige Genehmigungen bzw. Erklärungen zur Genehmigungsfreiheit liegen vor.
  • K13: Es wird eingeschätzt, dass das Kleinprojekt innerhalb des festgesetzten Umsetzungszeitraums realisiert werden kann.

Rankingkriterien

Projekte mit positiver Kohärenz werden anhand der Rankingkriterien in eine Rangfolge gebracht. Auf der Grundlage des im Aufruf bereitgestellten Budgets dient die Rangliste zur Budgetunterstützung der Projekte

Beitrag für die Öffentlichkeit

R1

  • radio_button_unchecked kein Beitrag
    0 Punkte
  • check_circle sehr klein
     1 Punkt
  • check_circle klein
     2 Punkte
  • check_circleteils/teils
     3 Punkte
  • check_circlegroß
     4 Punkte
  • new_releases sehr groß
     5 Punkte

Beitrag zur Lösung von Defiziten

R2

  • radio_button_unchecked kein Beitrag
    0 Punkte
  • check_circle sehr klein
     1 Punkt
  • check_circle klein
     2 Punkte
  • check_circleteils/teils
     3 Punkte
  • check_circlegroß
     4 Punkte
  • new_releases sehr groß
     5 Punkte

Beitrag zur Pflege und Entwicklung des naturräumlichen Potentials/zum Ressourcenschutz

R3

  • radio_button_unchecked kein Beitrag
    0 Punkte
  • check_circle sehr klein
     1 Punkt
  • check_circle klein
     2 Punkte
  • check_circleteils/teils
     3 Punkte
  • check_circlegroß
     4 Punkte
  • new_releases sehr groß
     5 Punkte

Beitrag zum Erhalt bzw. der Aufwertung ortsbildprägender Objekte/Strukturen

R4

  • radio_button_unchecked kein Beitrag
    0 Punkte
  • check_circle sehr klein
     1 Punkt
  • check_circle klein
     2 Punkte
  • check_circleteils/teils
     3 Punkte
  • check_circlegroß
     4 Punkte
  • new_releases sehr groß
     5 Punkte

Beitrag zur Beteiligung/Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

R5

  • radio_button_unchecked kein Beitrag
    0 Punkte
  • check_circle sehr klein
     1 Punkt
  • check_circle klein
     2 Punkte
  • check_circleteils/teils
     3 Punkte
  • check_circlegroß
     4 Punkte
  • new_releases sehr groß
     5 Punkte

Beitrag zur Entwicklung und zu einer neuen Qualität

R6

  • check_circle sehr klein
     1 Punkt
  • check_circle klein
     2 Punkte
  • check_circleteils/teils
     3 Punkte
  • check_circlegroß
     4 Punkte
  • new_releases sehr groß
     5 Punkte

Bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium zugunsten des Projekts mit

a. der höheren Anzahl erfüllter Kriterien
b. der höheren Gesamtpunktzahl der Kriterien 1 und 2
c. mit dem geringeren Fördermittelbedarf

Downloads/Unterlagen