Das Regionalbudget ermöglicht es, Kleinprojekte mit Gesamtinvestitionen bis max. 20.000 € durchzuführen.
Die Finanzierung erfolgt aus Bundesmitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus Steuermitteln auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenenen Haushalts des Freistaates Sachsen. Die LEADER-Regionen tragen einen Eigenanteil von 10 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel. Im Delitzscher Land erbringen diese die zehn Mitgliedskommunen.

Fördermassnahmen
M1 Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung
Schaffung gemeindlicher und dörflicher Grundlagen für ländliche Entwicklung
M3 Dorfentwicklung
Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
M4 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Straßen und Wege sowie touristischer Einrichtungen
Das Projekt muss mindestens einem der folgenden Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 2023-2027 zuordenbar sein:
- Ziel 2: Stärkung des Miteinanders und der gesellschaftlichen Solidarität
- Ziel 3: Integrierte Entwicklung der Seenlandschaft
- Ziel 4: Förderung nachhaltiger Flächennutzung
- Ziel 5: Unterstützung zukunftsorientierter Mobilität
Förderkonditionen
- Private 50 %, max. 10.000 €
- Sonstige (z.B. e.V., Kirche) 80 %, max. 16.000 €
- Kommunen 80 %, max. 16.000 €
- Die Fördersätze gelten in allen Maßnahmen.
Auswahlkriterien
Kohärenzkriterien
Kohärenzkriterien sind ja/nein Kriterien. Für eine mögliche Förderung muss ein Projekt die Übereinstimmung mit allen Kohärenzkriterien aufweisen.
- K1: Das Kleinprojekt entspricht den Inhalten des Aufrufs.
- K2: Das Kleinprojekt entspricht der Zielstellung der LES 2023–2027.
- K3: Das Kleinprojekt dient einer Entwicklung und führt zu einer neuen Qualität.
- K4: Es wird eingeschätzt, dass der/die Projektträger:in (Letztempfänger:in) das Projekt ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang realisieren kann.
- K5: Es besteht kein Zweifel oder anderweitige Informationen betreffs der Zuverlässigkeit des/der Projektträger:in sowie der Leistungsfähigkeit zur Umsetzung des beantragten Kleinprojektes. Dies umfasst auch die Prüfung der LAG, ob eine Insolvenz eingetreten ist, indem sie die notwendigen persönlichen Daten (ausgenommen Kommunen) unter Insolvenzbekanntmachungen (Detailsuche) eingibt.
- K6: Die Angemessenheit der beantragten Ausgaben ist gegeben.
- K7: Das eingereichte Projektblatt mit Anlagen lässt eine Bewertung zu.
- K8: Bei einem investiven Projekt liegt eine Verfügungsberechtigung für die Dauer der Zweckbindung (5 Jahre) vor.
- K9: Eine nachvollziehbare Kostenberechnung ist vorhanden.
- K10: Ein Eigenmittelnachweis ist vorhanden.
- K11: Ein Finanzierungsplan ist vorhanden.
- K12: Notwendige Genehmigungen bzw. Erklärungen zur Genehmigungsfreiheit liegen vor.
- K13: Es wird eingeschätzt, dass das Kleinprojekt innerhalb des festgesetzten Umsetzungszeitraums realisiert werden kann.
Rankingkriterien
Projekte mit positiver Kohärenz werden anhand der Rankingkriterien in eine Rangfolge gebracht. Auf der Grundlage des im Aufruf bereitgestellten Budgets dient die Rangliste zur Budgetunterstützung der Projekte
Beitrag für die Öffentlichkeit
R1
- radio_button_unchecked kein Beitrag0 Punkte
- check_circle sehr klein1 Punkt
- check_circle klein2 Punkte
- check_circleteils/teils3 Punkte
- check_circlegroß4 Punkte
- new_releases sehr groß5 Punkte
Beitrag zur Lösung von Defiziten
R2
- radio_button_unchecked kein Beitrag0 Punkte
- check_circle sehr klein1 Punkt
- check_circle klein2 Punkte
- check_circleteils/teils3 Punkte
- check_circlegroß4 Punkte
- new_releases sehr groß5 Punkte
Beitrag zur Pflege und Entwicklung des naturräumlichen Potentials/zum Ressourcenschutz
R3
- radio_button_unchecked kein Beitrag0 Punkte
- check_circle sehr klein1 Punkt
- check_circle klein2 Punkte
- check_circleteils/teils3 Punkte
- check_circlegroß4 Punkte
- new_releases sehr groß5 Punkte
Beitrag zum Erhalt bzw. der Aufwertung ortsbildprägender Objekte/Strukturen
R4
- radio_button_unchecked kein Beitrag0 Punkte
- check_circle sehr klein1 Punkt
- check_circle klein2 Punkte
- check_circleteils/teils3 Punkte
- check_circlegroß4 Punkte
- new_releases sehr groß5 Punkte
Beitrag zur Beteiligung/Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
R5
- radio_button_unchecked kein Beitrag0 Punkte
- check_circle sehr klein1 Punkt
- check_circle klein2 Punkte
- check_circleteils/teils3 Punkte
- check_circlegroß4 Punkte
- new_releases sehr groß5 Punkte
Bei Punktgleichheit entscheidet das Gremium zugunsten des Projekts mit
a. der höheren Anzahl erfüllter Kriterien
b. der höheren Gesamtpunktzahl der Kriterien 1 und 2
c. mit dem geringeren Fördermittelbedarf