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Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsdialoge oder Zukunftsforen – sowohl Träger der Zivilgesellschaft als auch Kommunen können Fördermittel für die Planung und Durchführung regionaler Beteiligungsformate beantragen.

Der vierte Förderaufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Richtlinie Beteiligung läuft noch bis zum 26.09.2023. Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank. Anträge können ausschließlich elektronisch eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Gefördert werden:

  • Vorhaben und Projekte der Kommunen oder Zivilgesellschaft im Bereich der Bürgerbeteiligung
  • Teilhabe von Einwohner:innen an politischen Willensbildungsprozessen, die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse sowie die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs

Zur Unterstützung der Antragstellenden wird am 06.09.2023 von 11-12.30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung angeboten.

Finanzielle Unterstützung für Bürgerbeteiligung